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Bonhôte-Immobilier SICAV

Ordentliche Generalversammlung 2023

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) der Kategorie "Immobilienfonds"
Geschäftssitz: c/o Banque Bonhôte & Cie SA, 2, quai Ostervald, 2001 Neuchâtel
Handelsregister des Kantons Neuenburg: CHE-396.569.515

Einberufung der Aktionärinnen und Aktionäre an die

Ordentliche Generalversammlung
Mittwoch, 12. JULI 2023, 10.00 Uhr
Am Geschäftsitz der Bonhôte-Immobilier SICAV – 2, quai Ostervald – 2001 Neuchâtel

Philippe Salvi

Kontaktieren Sie Philippe Salvi, Co-Verwalter des Fonds

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Vorwort

Liste der Aktionärinnen und Aktionäre, die an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen.

Tagesordnung

  1. Jahresbericht, Jahresrechnung für das Geschäftsjahr per 31. März 2023 und Bericht der Prüfstelle
    Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr per 31. März 2023.
      
  2. Ergebnisverwendung
    Der Verwaltungsrat beantragt folgende Gewinnverteilung:
    Anlegerteilvermögen - BIM: Der Verwaltungsrat schlägt die Ausschüttung einer Dividende von CHF 3.25 je Aktie vor, was einem Gesamtbetrag von CHF 23‘689‘585.25 entspricht, und ein Ergebnis von CHF 6‘990‘539.29 auf neue Rechnung vorzutragen.
    Die Anleger werden gemäss Emissionsprospekt zwischen einer Bardividende und neuen Aktien wählen können.
     
  3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr per 31. März 2023
    Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern Entlastung zu erteilen.
     
  4. Wahlen

    4.1 Verwaltungsrat

    4.1.1 ​Yves de Coulon (Wiederwahl)
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Yves de Coulon als Verwaltungsratsmitglied der Bonhôte-Immobilier SICAV für eine Amtsdauer von einem Jahr, welches mit der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre im Jahr 2024 endet.

    4.1.2 Jean-Paul Jeckelmann (Wiederwahl)
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Jean-Paul Jeckelmann als Verwaltungsratsmitglied der Bonhôte-Immobilier SICAV für eine Amtsdauer von einem Jahr, welches mit der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre im Jahr 2024 endet.

    4.1.3 Géraldine Bosshart Brodard (Wiederwahl)
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Géraldine Bosshart Brodard als Verwaltungsratsmitglied der Bonhôte-Immobilier SICAV für eine Amtsdauer von einem Jahr, welches mit der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre im Jahr 2024 endet.

    4.1.4 Laurent Staffelbach (Wahl)
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Laurent Staffelbach als Verwaltungsratsmitglied der Bonhôte-Immobilier SICAV für eine Amtsdauer von einem Jahr, welches mit der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre im Jahr 2024 endet.

    4.2 Prüfstelle
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von KPMG SA als Prüfstelle der Bonhôte-Immobilier SICAV für das Geschäftsjahr 2023 – 2024.
     

  5. Vorschlag für einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter
    Der Verwaltungsrat beantragt, Maître Blandenier, Notar in Cernier, zum unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre im Jahr 2024 zu wählen.
     
  6. Sonstiges

 

Im Anschluss an die Generalversammlung wird ein Aperitif serviert.
 

Bonhôte-Immobilier SICAV
Der Verwaltungsrat

 

Neuchâtel, 20. Juni 2023

 

Informationen zur Tagesordnung

Die Jahresrechnung, der Jahresbericht des Verwaltungsrates, der Bericht der Prüfstelle stehen den Aktionärinnen und Aktionären beim Geschäftssitz der Bonhôte-Immobilier SIVAC, c/o Banque Bonhôte & Cie SA, 2, quai Ostervald, 2000 Neuchâtel, und bei der Fondsleitung CACEIS (Switzerland) SA, Route de Signy 35, CH-1260 Nyon, zur Verfügung. Jede Aktionärin und jeder Aktionär kann die Zustellung einer Kopie dieser Dokumente verlangen.

Teilnahme und Vertretung

Inhaber von Inhaberaktion des Anlegerteilvermögens BIM der Bonhôte-Immobilier SICAV können an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen. Zu diesem Zweck fordern Sie Ihre Bank dazu auf, Ihnen einen Beleg zukommen zu lassen, der den Besitz der Aktien bei einem Bankinstitut und die Sperrung der Aktien bis und mit Datum der Generalversammlung vom 12. Juli 2023 um 10 Uhr bestätigt. Wird dieser Beleg bis zum 3. Juli 2023 an die untenstehende Adresse von CACEIS (Switzerland) SA gesandt, erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre am Saaleingang ihre Zutrittskarte sowie das Abstimmungsmaterial für die Generalversammlung.

Aktionärinnen und Aktionäre, welche die oben genannten Schritte nicht unternommen haben, werden keinen Zugang zur Generalversammlung erhalten. 

Aktionärinnen und Aktionäre, die sich vertreten lassen möchten, machen eine entsprechende Anfrage, indem sie die Bestätigung der Bank entsprechend den vorstehenden Modalitäten einreichen. Sie erhalten dann eine Teilnahmekarte sowie ein Formular mit den Stimmrechtsanweisungen und einer Vollmacht zugunsten des unabhängigen Stimmrechtsvertreters. Die ordnungsgemäss ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente müssen dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter per Post zugestellt werden: Maître Christian Blandenier - 1, impasse du Noyer - case postale 178 - 2053 Cernier oder per E-Mail an: christian.blandenier@notav.ch bis spätestens am 7. Juli 2023. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird entsprechend den Anweisungen der Aktionärinnen und Aktionäre abstimmen, sofern er bis spätestens am 7. Juli 2023 eine Teilnahmekarte, eine Vollmacht sowie die Stimmrechtsanweisungen erhalten hat.

Kontaktadresse der Fondsleitung

Caceis (Switzerland) SA
35, route de Signy
1260 Nyon

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen:  LEGAL_CH@caceis.com