

Bonhôte-Immobilier SICAV Ordentliche Generalversammlung 2025
19/06/2026
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) der Kategorie „Immobilienfonds“
Sitz: c/o Banque Bonhôte & Cie SA, 2, quai Ostervald, 2001 Neuchâtel
Handelsregister des Kantons Neuenburg: CHE-396.569.515
Die Aktionäre werden hiermit zur
Ordentlichen Generalversammlung
am Montag, 13. Juli 2026, um 11:00 Uhr
am Sitz der Bonhôte-Immobilier SICAV – 2, quai Ostervald – 2001 Neuchâtel eingeladen.
Präambel
Der Präsident gibt die Liste der an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmenden Aktionäre bekannt.
Informationen zur Tagesordnung
Der Jahresabschluss, der Jahresbericht des Verwaltungsrats und der Bericht des Revisionsorgans stehen den Aktionären am Sitz der Bonhôte-Immobilier SICAV, c/o Banque Bonhôte & Cie SA, 2, quai Ostervald, 2001 Neuchâtel, zur Verfügung. Jeder Aktionär kann verlangen, dass ihm eine Kopie dieser Dokumente zugesandt wird.
Teilnahme und Vertretung
Inhaber von Inhaberaktien des Teilvermögen Investoren-BIM der Bonhôte-Immobilier SICAV können an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen. Zu diesem Zweck lassen sie sich von ihrer Bank eine Bescheinigung über den Aktienbesitz bei einem Bankinstitut und die Sperrung der Aktien bis einschliesslich dem Datum der Generalversammlung am 13. Juli 2026 um 11:00 Uhr ausstellen. Mit der Einsendung dieses Nachweises an Bonhôte-Immobilier SICAV, c/o Banque Bonhôte & Cie SA, 2, quai Ostervald, 2001 Neuchâtel erhalten die Aktionäre am Eingang des Versammlungsraums ihre Eintrittskarte und das Abstimmungsmaterial für die Generalversammlung.
Aktionäre, die die oben genannten Schritte nicht durchgeführt haben, erhalten keinen Zutritt zur Generalversammlung.
Aktionärinnen und Aktionäre, die sich vertreten lassen möchten, machen eine entsprechende Anfrage, indem sie die Bestätigung der Bank entsprechend den vorstehenden Modalitäten einreichen. Sie erhalten dann eine Vollmacht zugunsten des unabhängigen Stimmrechtsvertreters mit den Stimmrechtsanweisungen. Dieses ordnungsgemäss ausgefüllte und unterzeichnete Dokument muss dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter per Post zugestellt werden: Maître Christian Blandenier - 1, impasse du Noyer - case postale 178 - 2053 Cernier oder per E-Mail an: christian.blandenier@notav.ch bis spätestens 8. Juli 2026. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird entsprechend den Anweisungen der Aktionärinnen und Aktionäre abstimmen.
Kontaktadresse der Fondsleitung
c/o Banque Bonhôte & Cie SA
2, quai Ostervald
2001 Neuchâtel
Für Fragen wenden Sie sich bitte an: psalvi@bonhote.ch
Neuchâtel, den 19. Juni 2026
Bonhôte-Immobilier SICAV
Der Verwaltungsrat
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Anleger des Immobilienfonds
Der Teilfonds Bonhôte-Immobilier SICAV ermöglicht den Aktionären eine Anlage in Immobilien, wobei das Risiko auf mehrere Immobilien verteilt wird und daher keine Abhängigkeit in Zusammenhang mit der Realisierung der Anlage zu einem bestimmten Termin besteht.

Strategie und Investitionen
Das Anlageziel des Fonds besteht im Aufbau eines wertbeständigen, dynamisch verwalteten Immobilienportfolios.


