Bonhôte-Immobilier SICAV Ausserordentliche Generalversammlung
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Bonhôte-Immobilier SICAV Ausserordentliche Generalversammlung

25/09/2025

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) der Kategorie „Immobilienfonds“
Sitz: c/o Banque Bonhôte & Cie SA, 2, quai Ostervald, 2001 Neuchâtel
Handelsregister des Kantons Neuenburg: CHE-396.569.515 

Die Aktionäre werden hiermit zur

AUSSERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG
am MONTAG, 13. OKTOBER 2025, UM 11:30 UHR
am Sitz der Bonhôte-Immobilier SICAV – 2, quai Ostervald – 2001 Neuchâtel eingeladen.

Präambel

Der Präsident gibt die Liste der an der ausserordentlichen Generalversammlung teilnehmenden Aktionäre bekannt.

Einführung

Die im Tagesordnung vorgeschlagenen Änderungen sind durch den Wunsch von Bonhôte-Immobilier SICAV motiviert, ihre strategische Ausrichtung neu zu definieren, insbesondere im Rahmen der kontinuierlichen Entwicklung der operativen Prozesse und digitalen Lösungen der SICAV. Dies umfasst einen Wechsel der Fondsleitung, der Depotbank und des Revisionsorgans, was eine Anpassung der Revisionsstelle an die Fondsleitung erforderlich macht. 

Diese Änderungen wurden bereits durch die Ereignismitteilung vom 26. Juni 2025 und während der ordentlichen Generalversammlung am 14. Juli 2025 kommuniziert.

Tagesordnung

  1. Wechsel der Fondsleitung

Der Verwaltungsrat informiert die Aktionäre des Teilvermögens der SICAV über seine Entscheidung, einen Wechsel in der Fondsleitung vorzunehmen. Solutions & Funds SA wird CACEIS (Switzerland) SA voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 ersetzen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA.

Der Verwaltungsrat schlägt der ausserordentlichen Generalversammlung vor, das Anlagereglement der SICAV in Zusammenhang mit dem Wechsel in der Fondsleitung wie folgt zu ändern (kursiv und unterstrichen):

 

§1 Name und Sitz der Gesellschaft, der Depotbank, der Fondsleitung und des Vermögensverwalters

(…)

4.         Die Immobilien-SICAV delegiert die Verwaltung, darunter auch den Vertrieb sowie die Anlageentscheidungen und weitere Aufgaben an die Fondsleitung Solutions & Funds AG, Morges CACEIS (Switzerland) SA, Nyon.

(…)

  1. Wechsel der Depotbank

Der Verwaltungsrat informiert die Aktionäre des Teilvermögens der SICAV über seine Entscheidung, einen Wechsel der Depotbank vorzunehmen. Die Banque Cantonale Vaudoise (BCV) in Lausanne wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 die CACEIS Bank, Montrouge, Zweigstelle Nyon / Schweiz ersetzen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA.

Der Verwaltungsrat schlägt der ausserordentlichen Generalversammlung vor, das Anlagereglement der SICAV im Zusammenhang mit dem Wechsel der Depotbank wie folgt zu ändern (kursiv und unterstrichen):

 

§1 Firmenname und Sitz der Immobilien-SICAV, der Fondsleitung, der Depotbank und des Vermögensverwalters

 

(…)

 

3. Die Depotbank ist die Banque Cantonale Vaudoise in Lausanne. CACEIS Bank, Montrouge, Zweigstelle Nyon / Schweiz in Nyon.

 

(…)

 

  1. Wechsel der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat schlägt der ausserordentlichen Generalversammlung vor, in Zusammenhang mit und als Folge der Änderung der Fondsleitung (vgl. Art. 126 KAG) PricewaterhouseCoopers SA, Genf, als neues Revisionsorgan anstelle von KPMG SA zu wählen (vgl. Art. 32 der Statuten der SICAV), beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens der Änderung der Fondsleitung, voraussichtlich am 1. Januar 2026, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA.

 

  1. Verschiedenes

     

Ein Aperitif wird nach der Versammlung serviert.

Neuchâtel, den 19. September 2025

Bonhôte-Immobilier SICAV
Der Verwaltungsrat

Informationen zur Tagesordnung

Die Informationen über Änderungen der Fondsleitung, der Depotbank und der Revisionsstelle stehen den Aktionären am Sitz der Bonhôte-Immobilier SICAV, c/o Banque Bonhôte & Cie SA, 2, quai Ostervald, 2001 Neuchâtel, sowie bei der Fondsleitung CACEIS (Switzerland) SA, 35, route de Signy, 1260 Nyon, zur Verfügung. Jeder Aktionär kann verlangen, dass ihm eine Kopie dieser Dokumente zugesandt wird.

Teilnahme und vertretung

Inhaber von Inhaberaktien des Teilvermögen Investoren-BIM der Bonhôte-Immobilier SICAV können an der ausserordentlichen Generalversammlung teilnehmen. Zu diesem Zweck lassen sie sich von ihrer Bank eine Bescheinigung über den Aktienbesitz bei einem Bankinstitut und die Sperrung der Aktien bis einschliesslich dem Datum der Generalversammlung am 13. Oktober 2025 um 11:30 Uhr ausstellen. Mit der Einsendung dieses Nachweises an CACEIS (Switzerland) SA an die unten angegebene Adresse bis spätestens 3. Oktober 2025 erhalten die Aktionäre am Eingang des Versammlungsraums ihre Eintrittskarte und das Abstimmungsmaterial für die Generalversammlung. 

Aktionäre, die die oben genannten Schritte nicht durchgeführt haben, erhalten keinen Zutritt zur Generalversammlung. 

Aktionäre, die sich vertreten lassen möchten, beantragen dies, indem sie die Bescheinigung ihrer Bank gemäss den oben genannten Modalitäten einreichen. Sie erhalten eine Teilnahmekarte sowie ein Formular für Abstimmungsanweisungen und eine Vollmacht zugunsten des unabhängigen Vertreters. Diese ordnungsgemäss ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente müssen per Post an den unabhängigen Vertreter gesendet werden: Me Christian Blandenier – 1, impasse du Noyer – Postfach 178 – 2053 Cernier oder per E-Mail an: christian.blandenier@notav.ch, spätestens am 9. Oktober 2025. Der unabhängige Vertreter stimmt gemäss den Anweisungen der Aktionäre ab, sofern er bis spätestens 9. Oktober 2025 eine Teilnahmekarte, eine Vollmacht sowie Abstimmungsanweisungen erhalten hat.

Dokumente

Der Prospekt mit integriertem Anlagereglement und Statuten (einschliesslich einer Version mit Änderungsverfolgung) kann von den Aktionären 20 Tage vor der ausserordentlichen Generalversammlung  am Sitz der Bonhôte-Immobilier SICAV, c/o Banque Bonhôte & Cie SA, 2, quai Ostervald, 2001 Neuchâtel, sowie bei der Fondsleitung der Bonhôte-Immobilier SICAV, CACEIS (Switzerland) SA, an der unten angegebenen Adresse eingesehen werden.

Jeder Aktionär kann verlangen, dass ihm eine Kopie dieses Dokuments per Post zugesandt wird.

Kontaktadresse der Fondsleitung

CACEIS (SWITZERLAND) SA
35, route de Signy
1260 Nyon

Für Fragen wenden Sie sich bitte an: LEGAL.CH@caceis.com 

Neuchâtel, den 19. September 2025

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Bonhôte-Immobilier SICAV ist ein schweizerischer Anlagefonds im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG), der im Oktober 2006 erfolgreich lanciert wurde.

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